Stellungnahme der OSE zum Entwurf des § 108a InsO-E
Die OSE – Organisation pro Software Escrow e.V., München, der Zusammenschluss der führenden Escrow Anbieter in Deutschland hat mit Schreiben vom 15.03.2012 zum Entwurf des § 108a InsO-E Stellung genommen. Die Stellungnahme finden Sie hier.
Die OSE Unterstützt dabei die Stellungnahme und die Formulierungsvorschläge der DGRI, die aus Sicht der Standortförderung sowie aus volkswirtschaftlicher Sicht für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erforderlich sind, damit die Verbesserungen im neuen § 108a InsO-E für die deutsche Software-Industrie und die gewerblichen, deutschen Software-Nutzer, also alle Unternehmen, den gewünschten Erfolg bringt.